Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — CynTax

Stand: 10.10.2026

§ 1 Geltung und Vertragsschluss

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Software CynTax der Cyntro Systems GmbH, FN 655641 d, 8720 Knittelfeld („Cyntro") durch den Kunden.
  2. CynTax richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung, dass er den Vertrag für sein bereits bestehendes Unternehmen schließt. Ein Angebot an Verbraucher erfolgt nicht.
  3. Der Vertrag kommt mit der Registrierung des Kunden (Formular ausfüllen, Eingaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren, „Konto erstellen") und der Freischaltung des Zugangs durch Cyntro zustande. Vertragssprache ist Deutsch. Cyntro speichert den bei der Registrierung angenommenen Stand dieser AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags; der Kunde kann ihn in der Software unter „Unternehmen" einsehen.
  4. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (abrufbar unter /avv) ist Bestandteil dieses Vertrags und geht in Datenschutzfragen vor.
  5. Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Cyntro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistung

  1. Software für Ihre Belege — keine Rechts- oder Steuerberatung. Den Abschluss macht Ihre Steuerberatung. CynTax ist eine Software, mit der der Kunde Belege erfasst, ordnet und mit den Bewegungen seines Bankkontos abgleicht und mit der er ein Monatspaket für seine Steuerberatung erzeugt. Den jeweils aktuellen Funktionsumfang beschreibt die Seite /so-arbeitet-es.
  2. Vorschläge der Software (Geschäftspartner, Beträge, Umsatzsteuer, Konto, Zuordnungen, Berichtstexte) werden automatisiert erzeugt. Sie sind Vorschläge, keine Entscheidungen. Cyntro übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Vorschlag im Einzelfall richtig oder steuerlich zutreffend ist. Die automatisierte Erkennung von Belegen und Bankauszügen kann Fehler enthalten, auch bei Angaben, die die Software als sicher oder geprüft kennzeichnet. Steuerbeträge und Kennzahlen in Auswertungen und im Monatspaket sind Anhaltspunkte aus den erfassten Daten, keine verbindliche Steuerberechnung.
  3. Cyntro erbringt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Buchhaltungsdienstleistung. Cyntro führt keine Bücher des Kunden, erstellt keine Abschlüsse und Erklärungen und beurteilt keine abgabenrechtlichen Fragen des Kunden. Zeigt die Software hinterlegte allgemeine Regeln mit Quellenangabe an, ist das eine allgemeine Information, keine Beurteilung des Einzelfalls. Buchführung, Abschluss und steuerliche Beurteilung bleiben dem Kunden und den von ihm beauftragten befugten Berufen vorbehalten.
  4. CynTax bietet einen kaufmännischen KI-Assistenten an, der Fragen des Kunden zu seinen eigenen, in CynTax erfassten Daten beantwortet. Dieser Assistent erklärt und rechnet Beispiele auf Grundlage der Annahmen des Kunden vor; er erteilt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung, hat keine Schreibrechte in den Daten des Kunden und schlägt keine Freigaben oder Handlungen vor. Antworten sind als KI-Antworten gekennzeichnet und als Aufbereitung, keine geprüfte Auskunft, zu verstehen; die Prüfung obliegt dem Kunden und seiner Steuerberatung.
  5. CynTax löst keine Zahlungen aus. Richtet der Kunde eine Bankanbindung ein, ruft CynTax Kontostände und Umsätze der verbundenen Konten ausschließlich lesend über den Kontoinformationsdienst der finAPI GmbH ab; darüber schließt der Kunde im Anmeldeformular einen eigenen Nutzungsvertrag mit finAPI. Der Kunde kann die Bankanbindung jederzeit trennen.
  6. CynTax befindet sich in einer Pilotphase. Funktionen können unvollständig sein, sich ändern oder entfallen. Cyntro kündigt wesentliche Einschränkungen des Kernzwecks nach Abs. 1 mit angemessenem Vorlauf an.

§ 3 Nutzungsrecht

  1. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, CynTax für sein eigenes Unternehmen zu nutzen.
  2. Der Kunde darf weiteren Personen Zugang nur in dem von der Software vorgesehenen Umfang einräumen (weitere Nutzer seines Unternehmens, die Cyntro auf seinen Wunsch einrichtet, sowie Agenten nach § 4 Abs. 6). Er ist für deren Nutzung verantwortlich wie für seine eigene. Einen eigenen Zugang für die Steuerberatung sieht die Software nicht vor; das Monatspaket lädt der Kunde herunter und gibt es selbst weiter.
  3. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb von Abs. 2, das Umgehen von Zugriffsbeschränkungen und das automatisierte Auslesen der Software außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen sind unzulässig.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde prüft jeden Vorschlag der Software, bevor er ihn übernimmt oder weitergibt.
  2. Der Kunde bleibt für seine Buchführung, seine Abgabenpflichten und die Aufbewahrung seiner Bücher und Belege (insbesondere § 132 BAO) allein verantwortlich. Er sichert seine Daten regelmäßig über den Export nach § 7 und bewahrt eine eigene Kopie außerhalb von CynTax auf; CynTax ist kein Archiv zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
  3. Der Kunde lädt nur Daten hoch, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und sorgt dafür, dass hochgeladene Belege und Bankdaten echt und vollständig sind. Er hält Cyntro von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
  4. Erklärt der Kunde zu einem einzelnen Beleg oder Geschäftsvorfall etwas, das die Software nicht selbst prüfen kann, übernimmt CynTax diese Erklärung als Vermerk. Der Vermerk ersetzt keine fehlende Belegpflicht nach § 132 BAO und keine Prüfung durch die Steuerberatung; er macht dieser gegenüber lediglich sichtbar, worauf sich eine Zuordnung stützt.
  5. Der Kunde hält CynTax frei von Schadsoftware und nutzt die Software nicht missbräuchlich.
  6. Agentenzugang. Der Kunde kann Programme Dritter oder eigene Programme („Agenten") über einen Zugangsschlüssel oder eine Anmeldung mit CynTax verbinden. Er legt für jeden Agenten dessen Rechte fest und bestimmt, ob der Agent vor Änderungen nachfragt oder im Rahmen dieser Rechte selbstständig handelt. In beiden Fällen handelt der Agent im Namen und auf Verantwortung des Kunden, und die Aktionen des Agenten gelten als Handlungen des Kunden. Das gilt nicht, soweit eine Aktion auf einem Fehler der Software oder auf einer Verletzung der Sicherheitsmaßnahmen von Cyntro (Auftragsverarbeitungsvertrag, Anhang 3) beruht. Räumt der Kunde einem Agenten das Recht ein, Lohn- und Abgabenbelege anzusehen, stellt er sicher, dass die Weitergabe der darin enthaltenen Daten seiner Mitarbeitenden an den Anbieter des Agenten zulässig ist. Aktionen des Agenten, die Daten ändern, werden vor der Ausführung mit Zeitpunkt und Zugang protokolliert; das Ergebnis wird nachgetragen. Das Protokoll ist für den Kunden in der Software einsehbar; soweit die Software es für eine Aktion vorsieht, kann der Kunde sie rückgängig machen lassen. Der Kunde prüft das Protokoll und die Ergebnisse des Agenten zeitnah, jedenfalls bevor er ein Monatspaket an seine Steuerberatung weitergibt (Abs. 1), und veranlasst nötige Korrekturen. Er hält Zugangsschlüssel geheim und trennt einen Agenten unverzüglich, wenn er ihn nicht mehr kontrolliert oder ein Schlüssel Unbefugten bekannt geworden sein kann. Agenten können keine Daten löschen, keine Zahlungen auslösen und keine Erklärungen zum Vertrag mit Cyntro abgeben, insbesondere keinen geänderten AGB zustimmen, keinen Tarif wechseln und nicht kündigen. Für Schäden aus Aktionen eines vom Kunden verbundenen Agenten haftet Cyntro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und für Personenschäden, jeweils nach § 9. Machen Dritte, insbesondere der Anbieter des Agenten, gegen Cyntro Ansprüche geltend, die aus dem Einsatz eines Agenten des Kunden entstehen, hält der Kunde Cyntro schad- und klaglos, soweit Cyntro den Anspruch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  7. Der Kunde macht bei der Registrierung und in seinem Firmenprofil richtige und vollständige Angaben und hält sie aktuell. Vermutet er einen Missbrauch seiner Zugangsdaten oder Zugangsschlüssel, teilt er das Cyntro unverzüglich mit.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats in Textform (E-Mail genügt) kündigen. Bei jährlicher Zahlung gilt abweichend § 6 Abs. 4.
  2. Aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder missbräuchlicher Nutzung, kann jede Seite fristlos kündigen. Cyntro kann den Zugang bei wichtigem Grund nach Ankündigung bis zur Klärung sperren.
  3. Der Kunde kann sein Konto auch in der Software löschen („Konto löschen"). Ist er der einzige Nutzer seines Unternehmens mit der Rolle Unternehmer, wird das Unternehmen damit sofort gekündigt: Sein Zugang endet sofort, ein Export nach § 7 Abs. 1 ist danach nicht mehr möglich. Die Software bietet den Export vor der Löschung an. Für die Löschung der Daten gilt § 7 Abs. 2.

§ 6 Entgelt

  1. Es gelten die Tarife nach der monatlichen Belegmenge, alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer, je Kunde und Monat: - Start — 29 € / Monat, bis 30 Belege; - Standard — 49 € / Monat, bis 60 Belege; - Business — 79 € / Monat, bis 120 Belege; - jeder weitere Beleg über dem Kontingent der gewählten Stufe: 0,69 €.

Übersteigt das Entgelt einer Stufe samt Zusatzbelegen in einem Abrechnungsmonat das Entgelt der nächsthöheren Stufe, verrechnet Cyntro höchstens das Entgelt der nächsthöheren Stufe. Der Kunde zahlt damit nie mehr, als er im nächsthöheren Paket zahlen würde. 2. Der erste Kalendermonat ab Freischaltung ist entgeltfrei. Bei jährlicher Zahlung nach Abs. 4 sind zwei Monate entgeltfrei. Im ersten Vertragsjahr werden insgesamt höchstens zwei entgeltfreie Monate gewährt; ein bereits gewährter entgeltfreier Monat wird angerechnet. Der Tarif wird bei Vertragsbeginn gewählt und kann zum Monatsanfang gewechselt werden; bei jährlicher Zahlung wird die Differenz für die verbleibenden Monate des bezahlten Jahres anteilig nachverrechnet oder gutgeschrieben. 3. Der bei Vertragsbeginn gewählte Tarif ist für 12 Monate ab Vertragsbeginn preisgarantiert. 4. Abrechnung monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat ab Vertragsbeginn; Zahlung binnen 7 Tagen ab Rechnungszugang. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern. Wahlweise kann das Entgelt jährlich im Voraus entrichtet werden; das Jahresentgelt beträgt das Zehnfache des monatlichen Tarifentgelts und deckt zwölf Monate ab. Bei jährlicher Zahlung beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate ab Vertragsbeginn und der Vertrag kann zum Ende des bezahlten Jahres gekündigt werden; § 5 Abs. 1 gilt insoweit nicht. Zusatzbelege nach Abs. 1 werden, auch bei jährlicher Zahlung, monatlich im Nachhinein abgerechnet; bei monatlicher Zahlung mit der Rechnung für den Folgemonat, im letzten Vertragsmonat gesondert. 5. Preisänderungen kündigt Cyntro mindestens 30 Tage im Voraus an; sie gelten nicht rückwirkend und innerhalb der Preisgarantie nach Abs. 3 erst nach deren Ablauf. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden nach § 5 Abs. 1 kündigen. 6. Der Kunde kann gegen Forderungen von Cyntro nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 7 Export und Löschung

  1. Der Kunde kann seine Daten (Originalbelege, Kopien, Zuordnungsdaten, Berichte) jederzeit während der Vertragslaufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende vollständig als ZIP-Datei herunterladen, im Fall des § 5 Abs. 3 bis zur Löschung des Kontos.
  2. Nach Ablauf dieser 30 Tage löscht Cyntro die Daten des Kunden automatisch, soweit keine gesetzliche Pflicht oder ein laufendes Verfahren entgegensteht. Eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich. Die Aufbewahrung seiner Bücher und Belege ist Sache des Kunden (§ 4 Abs. 2). Cyntro bewahrt nur die Nachweise über den Vertrag, die eigene Abrechnung gegenüber dem Kunden, administrative Zugriffe und die Löschung selbst auf.

§ 8 Verfügbarkeit

  1. Cyntro bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit und keine Reaktionszeiten zu. CynTax nutzt Infrastruktur Dritter; deren Wartung, Störungen und Kapazitätsgrenzen wirken auf die Verfügbarkeit.
  2. Geplante Wartungen kündigt Cyntro, soweit zumutbar, vorab an. Dringende Sicherheitsmaßnahmen und die Behebung von Störungen führt Cyntro auch ohne Vorankündigung durch.
  3. Unterbrechungen der Erreichbarkeit von CynTax bis zu insgesamt 8 Stunden je Kalendermonat sowie nach Abs. 2 angekündigte Wartungen sind Teil der vereinbarten Leistung und mindern das Entgelt nicht. Ist CynTax darüber hinaus nicht nutzbar, schreibt Cyntro dem Kunden auf dessen Anzeige in Textform das Entgelt für die Dauer der Unterbrechung anteilig gut; Unterbrechungen, die der Kunde oder von ihm eingesetzte Dritte (§ 4 Abs. 6) verursacht haben, bleiben außer Betracht.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  1. Mängel sind Cyntro unverzüglich in Textform anzuzeigen. Cyntro behebt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Umgehungslösung; Preisminderung oder Vertragsauflösung kommen erst in Betracht, wenn die Behebung endgültig fehlschlägt. Für Unterbrechungen der Erreichbarkeit gilt § 8 Abs. 3.
  2. Cyntro haftet unbeschränkt bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden und soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere das Produkthaftungsgesetz, dies vorsehen. Die Beschränkungen der Absätze 3 bis 6 gelten in diesen Fällen nicht.
  3. Bei sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet Cyntro je Schadensfall höchstens bis zur Höhe der Entgelte, die der Kunde für die zwölf Monate vor dem Schadensereignis zu zahlen hatte, mindestens jedoch bis 1.000 Euro.
  4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Cyntro nicht. Die Haftung für entgangenen Gewinn (auch nach § 349 UGB), mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für Schäden, die der Kunde durch die Prüfung nach § 4 Abs. 1 hätte vermeiden können, haftet Cyntro nicht.
  5. Für Datenverlust haftet Cyntro nur bis zur Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung durch den Kunden über den Export nach § 7 für die Wiederherstellung angefallen wäre.
  6. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  7. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungs- gehilfen von Cyntro.

§ 10 Änderungen dieser AGB

  1. Cyntro kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, Änderungen bei eingesetzten Diensten Dritter, neue oder geänderte Funktionen oder das Schließen einer Regelungslücke. Der Kernzweck nach § 2 Abs. 1 wird nicht zum Nachteil des Kunden eingeschränkt, und das Entgelt ändert sich nicht nach diesem Paragrafen; für Preisänderungen gilt § 6 Abs. 5.
  2. Cyntro teilt die Änderung mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden per E-Mail an die hinterlegte Adresse des Kunden und in der Software mit, jeweils mit der neuen Fassung und einer Übersicht der Änderungen.
  3. Der Kunde stimmt zu, indem ein Nutzer mit der Rolle Unternehmer in der Software „Zustimmen und weiter" wählt. Agenten (§ 4 Abs. 6) können nicht zustimmen. Cyntro speichert Zeitpunkt, Nutzer und Fassung der Zustimmung.
  4. Hat der Kunde bis zum Wirksamwerden weder zugestimmt noch in Textform widersprochen, gilt seine Zustimmung als erteilt. Auf diese Folge und die Frist weist Cyntro in der Mitteilung ausdrücklich hin.
  5. Widerspricht der Kunde, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter. Jede Seite kann den Vertrag dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; bei jährlicher Zahlung erstattet Cyntro das Entgelt für die nicht mehr genutzten Monate anteilig.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 8720 Knittelfeld sachlich zuständige Gericht.
  3. Cyntro darf anonymisierte, nicht personenbezogene Nutzungs- und Qualitätsdaten zur Verbesserung der Software verwenden.
  4. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Cyntro übertragen.
  5. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die wirksame Regelung, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.

Freigegebene Version 2.6.0 (2026-10-10)SHA-256 ff072347f110443203eff6eb502c9032031aa8d54199816d8180b3c769f8ad4e

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